Baugeräteführer/ Baugeräteführerin

Berufliches Profil

Einrichten und Sichern von Baustellen, Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen, Arbeiten in der Bautechnik, Selbständiges Durchführen der Arbeit in dem jeweiligen Tätigkeitgebiet anhand von technischen Unterlagen und aufgrund von Anweisungen, Berücksichtigen von wirtschaftlichen und ökologischen Belangen und Bewerten des Arbeitsergebnisses auf der Grundlage der Qualitätssicherung, Planen der Arbeit, Handhaben von Vermessungsgeräten, Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen, Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten, Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten, Warten von Baugeräten nach Betriebsvorschriften, Feststellen von Störungen und Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten, Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen an Baugeräten, Beachten der Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen.

Tätigkeitsfelder

Baugeräteführer/innen sind vor allem bei Betrieben und Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus sowie Straßen- und Spezialtiefbaus beschäftigt.

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MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG