FAQ


Schulpflicht was ist das?

Die Schulpflicht beginnt mit dem 6. Lebensjahr* und endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn. Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst mindestens neun Jahre Schulen der Primarstufe (Hauptschule) und der Sekundarstufe I. (Vollzeitschulpflicht).

Sofern sie nicht anschließend allgemeinbildende Schulen besuchen, erfüllen sie ihre Schulpflicht durch den Besuch einer berufsbildenden Schule.

Landesrecht Sachsen-Anhalt

 


Was ist ein Berufsvorbereitungsjahr?

Das Berufsvorbereitungsjahr wird an Berufsbildenden Schulen angeboten und richtet sich an alle, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und ihre Schulpflicht noch erfüllen müssen. Im Berufsvorbereitungsjahr bekommst du fachspezifischen Unterricht und kannst dort auch noch einen Hauptschulabschluss nachholen.

Hier eine Übersicht der Schulen: Berufsbildende Schulen Sachsen-Anhalt

 


Kann man auch nur Praktikas machen in der Zeit?

Ab Oktober jeden Jahres kanst du eine Einstiegsqualifizierung für duale Ausbildungsberufe absolvieren. Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, welches 6 - 12 Monate dauern kann. Sie soll dich, wenn du dich bereits für einen konkreten Beruf entschieden hast, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb wirst du an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und du kannst deine Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Wenn du Interesse daran hast, wende dich an deinen zuständigen Berufsberater bei der Arbeitsagentur.

Infos unter: Arbeitsagentur/ Einstiegsqualifizierung

 


Kann man auch ein Jahr zu Hause bleiben oder eine Auslandsreise machen?

Nein, es besteht die 12-jährige Schulpflicht. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, wenn man z.B. krank ist oder ein Kind bekommt. Mit 18 Jahren endet die Schulpflicht automatisch.

 


 

Was passiert wenn man keinen Ausbildungsplatz hat und man kein freiwilliges Jahr macht?

Dann besteht die sogenannte Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr und du musst dich dann an einer Berufsbildenden Schulen anmelden.

Hier eine Übersicht der Schulen: Berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

 


 

Kann ich auch ein freiwilliges Jahr oder Work-and-Travel im Ausland machen?

Für das Arbeiten im Ausland, egal, um dort ein freiwilligen Dienst zu leisten oder um dort zu arbeiten, benötigt man ein Working-Holiday-Visum oder  reguläres Visum. Dieses Visum brauchst du, um dich bis zu einem Jahr in deinem Gastland aufzuhalten und dort auch bezahlte Arbeit aufnehmen zu dürfen. Man kann es in allen Zielländern erst ab dem 18. Lebensjahr beantragen.

 

 


 

 

Darf ich als Kind/Jugendlicher eigentlich schon arbeiten?

Als Jugendlicher hast du die Möglichkeit, Geld über einen Nebenjob zu verdienen. Für eine Anstellung gelten jedoch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

 

Arbeiten schon ab 14?

Mit 15 Jahren kannst du deine Ausbildung beginnen oder dich fest anstellen lassen. Das gilt auch für einen Nebenjob. Jedoch gibt es auch Ausnahmeregelungen nämlich in der Landwirtschaft oder als Zeitungsausträger. Deshalb ist es wichtig, vorab im Unternehmen anzufragen, sie können dir die richtige Auskunft geben.

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